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Hilfspolizei

An Stelle der Polizei begleiten wir Ihre Großraum- und Schwertransporte in Niedersachsen.

Nacht für Nacht rollen die Schwertransporte über die Straßen, die ab einem bestimmten Gewicht, einer bestimmten Breite, Höhe und Länge von der Polizei begleitet werden müssen. In der Praxis verzögerten sich viele Transporte, da häufig nicht genügend Polizei-Kapazität zur Verfügung steht.

Durch Gesetzesänderungen (Mai 2017) hat die Bundesregierung den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, zur Entlastung der Polizei Verwaltungshelfer für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten einzusetzen. Anstelle der bisherigen Polizeibegleitung können die Behörden eine BF4-Begleitung anordnen.

Das Land Niedersachsen hat sich, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, nicht für die BF4-Begleitung, sondern für die Hilfspolizei entschieden und eine bundesweite Ausschreibung für Hilfspolizisten gestartet. Darauf haben wir uns beworben und die Ausbildungen mit Erfolg bestanden.

An Stelle der Polizei begleiten wir Ihre Großraum- und Schwertransporte in Niedersachsen.
Sie können Ihre Transporte genau planen und unsere Transportbegleitung verbindlich zum gewünschten Termin buchen. Es gibt keine lange Vorlaufzeit um ein „Roadbook“ zu erstellen und genehmigen zu lassen, wie bei der BF4-Begleitung mit Verwaltungshelfern – unsere Hilfspolizei trifft selbstständig Entscheidungen, flexibel und der Situation entsprechend. Unsicherheiten in der Terminplanung und Transportabwicklung werden erheblich reduziert.  

Haben Sie Fragen?

FAQs

Wenn wir alle notwendigen Angaben haben und eine gültige Genehmigung vorliegt, verbindlich zu dem von Ihnen gewünschten Termin.

BF3 Fahrzeuge werden in Niedersachsen, zusammen mit Hilfspolizisten, polizeiersetzend zur Transportsicherung eingesetzt. Das BF4 darf polizeiersetzend, mit sogenannten Verwaltungshelfern, in anderen Bundesländern nur auf genau festgelegten Strecken (anhand einer Roadmap) eingesetzt werden.

Nur in Niedersachen werden Hilfspolizisten zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten eingesetzt. Die Aufschrift „Hilfspolizei“ auf dem Fahrzeug und auf der Warnkleidung unterstützt sie bei der Ausübung ihrer polizeilichen Befugnis und den Verkehrsmaßnahmen.

In den anderen Bundesländern wird die Aufgabe der privaten Transportbegleitung durch sogenannte Verwaltungshelfer (VwH) ausgeführt, welche durch die örtlichen Verkehrsbehörden speziell auf die zu begleitenden Strecken eingewiesen werden und nur genau diese nutzen dürfen.

Wenn Sie es wünschen, bieten wir Ihnen alle  Dienstleistungen für einen erfolgreichen, sicheren Tarnsport an: Von der Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen, über die Streckenplanung, bis zur Transportbegleitung und verkehrsregelnden Maßnahmen.

Wir übernehmen die Transportbegleitung selbstverständlich bundesweit und auch bis ins Ausland. Dabei sind wir natürlich an die länderspezifischen Gesetze gebunden – mit den Befugnissen als Hilfspolizei können wir nur in Niedersachsen agieren.

Das hängt natürlich vom Umfang und den Anforderungen des jeweiligen Großraum- oder Schwertransports ab. Wir sind aber sicher, dass wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, ein passendes Angebot für Ihren Transportauftrag machen können.

Arne Aits

Ihr Ansprechpartner