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Wir sichern Ihren Transport mit unseren Begleitfahrzeugen und führen die erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen durch. Die bei uns zum Einsatz kommenden Fahrzeuge entsprechen allen geforderten Qualitätsnormen und sind mit den entsprechenden Verkehrszeichenanlagen sowie modernster Kommunikationstechnik ausgestattet. Unsere Mitarbeiter sind umfassend geschult und verfügen über die entsprechende Qualifikation. 

Für die Transportbegleitung in Niedersachsen kommen unsere als Hilfspolizisten ausgebildete und bestellte Mitarbeiter zum Einsatz. Durch ihre polizeiliche Befugnis können sie selbständig verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen durchführen. Mit der Möglichkeit der kurzfristigen, verbindlichen Buchung dieser polizeiersetzenden Transportbegleitung können Sie Unsicherheiten in der Planung und Transportabwicklung erheblich reduzieren.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Streckenplanung und -prüfung. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung aus dem Großraum- und Schwertransport planen wir die bestmögliche Transportstrecke für Sie – um einen sicheren, störungsfreien Transport zu gewährleisten.

BF3 und BF4 Fahrzeuge

In Niedersachsen basiert die Transportbegleitung auf dem Einsatz von Hilfspolizisten und BF3 Fahrzeugen. Die Hilfspolizei nimmt die Aufgaben wahr, welche sich aus der Straßenverkehrsordnung ergeben. Die Aufschrift „Hilfspolizei“ auf dem Fahrzeug und entsprechende Warnkleidung kennzeichnet sie bei der Ausübung der polizeilichen Befugnis und der Umsetzung der erforderlichen Verkehrsmaßnahmen. In den anderen Bundesländern erfolgt die Transportbegleitung durch sogenannte Verwaltungshelfer. Zum Einsatz kommen dabei BF4 Fahrzeuge, die mit einer speziellen Verkehrszeichenanlage ausgerüstet sind. Polizeiersetzend ist die Transportbegleitung durch Verwaltungshelfer hier nur auf zuvor festgelegten Strecken möglich, mit streckenbezogenen Anordnung der Behörden.
Haben Sie Fragen?

FAQs

Wenn wir alle notwendigen Angaben haben und eine gültige Genehmigung vorliegt, sofort, nach der gesetzlich vorgeschriebenen Vorlaufzeit von 48 Stunden.

BF3 Fahrzeuge werden in Niedersachsen, zusammen mit Hilfspolizisten, polizeiersetzend zur Transportsicherung eingesetzt. Das BF4 darf polizeiersetzend, mit sogenannten Verwaltungshelfern, in anderen Bundesländern nur auf genau festgelegten Strecken (anhand einer Roadmap) eingesetzt werden.

Nur in Niedersachen werden Hilfspolizisten zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten eingesetzt. Die Aufschrift „Hilfspolizei“ auf dem Fahrzeug und auf der Warnkleidung unterstützt sie bei der Ausübung ihrer polizeilichen Befugnis und den Verkehrsmaßnahmen.

In den anderen Bundesländern wird die Aufgabe der privaten Transportbegleitung durch sogenannte Verwaltungshelfer (VwH) ausgeführt, welche durch die örtlichen Verkehrsbehörden speziell auf die zu begleitenden Strecken eingewiesen werden.

Wenn Sie es wünschen, bieten wir Ihnen alle  Dienstleistungen für einen erfolgreichen, sicheren Tarnsport an: Von der Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen, über die Streckenplanung, bis zur Transportbegleitung und verkehrsregelnden Maßnahmen.

Wir übernehmen die Transportbegleitung selbstverständlich bundesweit und auch bis ins Ausland. Dabei sind wir natürlich an die länderspezifischen Gesetze gebunden – mit den Befugnissen als Hilfspolizei können wir nur in Niedersachsen agieren.

Das hängt natürlich vom Umfang und den Anforderungen des jeweiligen Großraum- oder Schwertransports ab. Wir sind aber sicher, dass wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, ein passendes Angebot für Ihren Transportauftrag machen können.

Arne Aits

Ihr Ansprechpartner