BF3 und BF4 Fahrzeuge
In Niedersachsen basiert die Transportbegleitung auf dem Einsatz von Hilfspolizisten und BF3 Fahrzeugen. Die Hilfspolizei nimmt die Aufgaben wahr, welche sich aus der Straßenverkehrsordnung ergeben. Die Aufschrift „Hilfspolizei“ auf dem Fahrzeug und entsprechende Warnkleidung kennzeichnet sie bei der Ausübung der polizeilichen Befugnis und der Umsetzung der erforderlichen Verkehrsmaßnahmen.
In den anderen Bundesländern erfolgt die Transportbegleitung durch sogenannte Verwaltungshelfer. Zum Einsatz kommen dabei BF4 Fahrzeuge, die mit einer speziellen Verkehrszeichenanlage ausgerüstet sind. Polizeiersetzend ist die Transportbegleitung durch Verwaltungshelfer hier nur auf zuvor festgelegten Strecken möglich, mit streckenbezogenen Anordnung der Behörden.